Die Berufung des Klägers vom 14.10.2019 gegen das am 12.09.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck wird zurückgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Lübeck ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 6.000,00 € festgesetzt.
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