1. Ziffer 1 des Tenors des am 12.12.2019 verkündeten Urteils des Landgerichts Saarbrücken (Az.
2. Die Berufung des Klägers gegen das am 12.12.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
4. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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