OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.04.2021
4 U 184/19
Normen:
VVG § 115; UVV Jagd § 4 Abs. 2; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 19.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 189/18

Schadensersatz für einen bei einer Drückjagd versehentlich erschossenen JagdhundVon einer Schusswaffe ausgehende GefahrBerücksichtigung von Ausbildungskosten für einen Jagdhund

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.04.2021 - Aktenzeichen 4 U 184/19

DRsp Nr. 2022/4042

Schadensersatz für einen bei einer Drückjagd versehentlich erschossenen Jagdhund Von einer Schusswaffe ausgehende Gefahr Berücksichtigung von Ausbildungskosten für einen Jagdhund

Die Schadenshöhe für einen bei einer Jagd erschossenen Jagdhund bemisst sich mangels Feststellbarkeit eines Marktpreises für ausgebildete Hunde nach dem Preis für einen vergleichbaren Welpen zuzüglich derjenigen Kosten, die für dessen Ausbildung bei unterstellt durchschnittlicher Begabung des Tieres bis zum Erreichen des Ausbildungsstandes des getöteten Hundes aufzuwenden sind (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 10.7.1984 - VI ZR 262/82).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Gießen - 2. Zivilkammer - vom 19.07.2019 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil des Landgerichts wird ohne Sicherheitsleitung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.896,00 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 115; UVV Jagd § 4 Abs. 2; ZPO § 97 Abs. 1;

Gründe

I.