Mit der vorliegenden Klage nimmt der Kläger den Beklagten, der niedergelassener Hals-Nasen-Ohren-Arzt ist, aus einer Operation auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Anspruch.
Am 01.03.1993 führte der Beklagte bei dem Kläger eine ambulante Nasenoperation durch. Bei der Operation wurden auch Tamponaden verwendet, die grundsätzlich nach der Operation zu entfernen waren.
Nach diesem Eingriff stellten sich bei dem Kläger starke Beschwerden ein. Er litt an einer behinderten Nasenatmung, was sich praktisch auswirkte, dass er keine Luft durch die Nase bekam. Außerdem hatte er stets den Eindruck, er würde schrecklich stinken. Des Weiteren tränten die Augen des Klägers seit der Operation ständig; er hatte starke Kopfschmerzen und starke Schmerzen im Gesicht.
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