BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ; StVO § 21a ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/757
VerkMitt 1981, 70
VerkMitt 1981, 70
VerkMitt 1981, 70
r+s 1980, 260
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.02.1980 - Aktenzeichen 3 U 80/78
DRsp Nr. 1994/13308
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
30000 DM [15000 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann wegen eines Verkehrsunfalls für eine Augenverletzung mit Narbenschrumpfung der Augenlider, ferner für eine sympathische Ophthalmie, sowie für sekundäre Drucksteigerung und posttraumatische Netzhautveränderungen.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ; StVO § 21a ;
Hinweise:
Siehe auch OLG Frankfurt/M. v. 13.06.1979, VersR 1981, 136.