BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/460
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 29.06.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 106/86
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
OLG Koblenz, Urteil vom 14.07.1988 - Aktenzeichen 12 U 1264/87
DRsp Nr. 1996/1081
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
600 DM [300 EUR] Schmerzensgeld für eine Frau wegen eines Verkehrsunfalls (Abbiegen) für eine Prellung des Brustbeinesmit einer MdE von 100 % für 12 Tage.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Vorinstanz: LG Koblenz, vom 29.06.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 106/86