BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/850
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
SchlHOLG, Urteil vom 01.10.1976 - Aktenzeichen 7 U 105/75
DRsp Nr. 1996/1571
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
7000 DM [3500 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann wegen eines Verkehrsunfalls für ein mittelgradiges Schädelhirntrauma, eine Thoraxprellung, eine Kniegelenkprellung rechts, ferner für eine distale (dem Körper abgewandte) Radiustrümmerfraktur (Trümmerbruch der Speiche) links mit Luxation (Verschiebung) des Handgelenks nach volar (in Richtung auf die hohle Hand).
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