BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/263
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
LG Schweinfurt, Urteil vom 17.11.1988 - Aktenzeichen 2 O 227/87
DRsp Nr. 1996/2468
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
1500 DM [750 EUR] Schmerzensgeld für einen Kraftfahrer aus Verkehrsunfall wegen diverser Prellungen, Gehirnerschütterung und Verlust eines Schneidezahns. Stationäre Behandlung.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;