BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DAR 1985, 225
DfS Nr. 1993/1572
VersR 1985, 1151
ZfS 1985, 294
zfs 1985, 294
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
LG Würzburg, Urteil vom 19.12.1984 - Aktenzeichen 1 O 614/83
DRsp Nr. 1996/2568
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
55000 DM [27500 EUR] Schmerzensgeld für eine Frau nach Verkehrsunfall für Beckenfraktur mit Sprengung der linken Ileosacralfuge, Fraktur der linken Darmbeinschaufel, Fraktur des Schambeinkörpers links mit geringgradiger Protrusio acetabuli, Fraktur des oberen Schambeinastes rechts und Symphysensprengung sowie bimalleäre Sprunggelenksfraktur mit einer MdE von 20 % auf Dauer.123 Tage stationäre Behandlung (2 KH-Aufenthalte) mit operativer Versorgung, später zwei Monate stationäre Behandlung in Hängeschwebe.Regulierungsverzögerung.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DAR 1985, 225
DfS Nr. 1993/1572
VersR 1985, 1151
ZfS 1985, 294
zfs 1985, 294
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