BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1720
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten, Fahrgastunfall
AG Hannover, Urteil vom 31.07.1984 - Aktenzeichen 536 C 1597/84
DRsp Nr. 1996/2789
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten, Fahrgastunfall
4000 DM [2000 EUR] Schmerzensgeld für eine 65-jährige Frau (Fahrgast im Linienbus) wegen eines Verkehrsunfalls für eine Lendenwirbelfraktur.60 Tage stationäre Behandlung, teilweise Bewegungsunfähigkeit.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;