AG Paderborn - Urteil vom 31.10.1980 (3) 4 C 347/80
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1873
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
AG Paderborn, Urteil vom 31.10.1980 - Aktenzeichen (3) 4 C 347/80
DRsp Nr. 1996/3005
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
250 DM [125 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person wegen eines Verkehrsunfalls für eine schmerzhafte Beeinträchtigung der Nackenmuskulatur, eine Prellung der Obermuskulatur mit kleinen oberflächlichen Schürfwunden zwischen den Schulterblättern; Bagatellverletzungen.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;