BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1936
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
AG Witten, Urteil vom 14.06.1984 - Aktenzeichen 12 C 50/83
DRsp Nr. 1996/3101
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
2000 DM [1000 EUR] Schmerzensgeld für eine Frau aus Verkehrsunfall (Zweirad) wegen einer Knieverletzung rechts mit Bewegungseinschränkung (Patellaverschiebung); ambulante Behandlung.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;