In Sachen
wegen Forderung u. Schmerzensgeld
hat das Oberlandesgericht Karlsruhe - 19. Zivilsenat in Freiburg - auf die mündliche Verhandlung vom 09.11.1995 an-der mitgewirkt haben
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dolland
Richter am Oberlandesgericht Bauer
Richter am Oberlandesgericht Hörster
für Recht erkannt
1) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 06.12.1994 (2-0-685/92) im Kostenpunkt aufgehoben, im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den außergerichtlich bereits. bezahlten Betrag von DM 3.000 hinaus ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von DM 17.000 nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 25.11.1992 zu zahlen.
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