Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
AG Aue, Urteil vom 23.07.2004 - Aktenzeichen 2 C 581/04
DRsp Nr. 2007/17421
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
2500 DM [1250 EUR] Schmerzensgeld für eine Frau aus Verkehrsunfall wegen folgender Verletzungen: Schädel-Hirn-Trauma I. Grades, HWS-Schleudertrauma I. Grades, Kontusion beider Kniegelenke, des linken Schultergelenks sowie des Thorax, Verbrennung 1. Grades an der linken Thoraxvorderwand mit einer MdE von 100 % für 60 Tage.7 Tage stationäre Behandlung, anschließend physiotherapeutische Behandlung.
Normenkette:
BGB § 254 Abs. 2 § 823 Abs. 1 ;
Tatbestand:
Die Klägerin begehrt Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall.
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