AG Homburg-Saar - Urteil vom 28.11.1986 3 C 1054/86
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
zfS 1987, 71
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
AG Homburg-Saar, Urteil vom 28.11.1986 - Aktenzeichen 3 C 1054/86
DRsp Nr. 2007/21832
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
7000 DM [3500 EUR] Schmerzensgeld für eine Frau aus Verkehrsunfall mit folgenden Verletzungen: Perforation im Bereich des horizontalen Anteils des Duodenums.14 Tage stationäre Behandlung.15 cm lange quer über den Bauch verlaufende Narbe.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;