Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28. September 1998 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 75 % und die Beklagte 25 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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