BGH - Urteil vom 29.01.2019
VI ZR 117/18
Normen:
BGB § 630e;
Fundstellen:
MDR 2019, 482
NJW 2019, 1283
VersR 2019, 1021
VersR 2019, 688
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 24.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 346/14
OLG Frankfurt/Main, vom 20.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 U 78/16

Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit der Einbringung einer Knieprothese bei Vorliegen einer Gonarthrose; Auftreten einer Lockerung nach der Implantation der Knie-Prothese; Anforderungen an die Aufklärung eines Patienten

BGH, Urteil vom 29.01.2019 - Aktenzeichen VI ZR 117/18

DRsp Nr. 2019/4154

Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit der Einbringung einer Knieprothese bei Vorliegen einer Gonarthrose; Auftreten einer Lockerung nach der Implantation der Knie-Prothese; Anforderungen an die Aufklärung eines Patienten

Wahrscheinlichkeitsangaben im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung vor einer ärztlichen Behandlung haben sich grundsätzlich nicht an den in Beipackzetteln für Medikamente verwendeten Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities zu orientieren. Dies gilt auch, wenn die Wahrscheinlichkeitsangaben in einem (schriftlichen) Aufklärungsbogen enthalten sind.

Tenor

Die Revision gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 2018 wird, soweit die Klage auf Behandlungsfehler gestützt wird, als unzulässig verworfen. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsrechtszugs trägt der Kläger.

Normenkette:

BGB § 630e;

Tatbestand

Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit der Einbringung einer Knieprothese.