Hinweis:
In einer Folgeentscheidung greift der Senat die obigen Erwägungen für den Fall eines "bloß verletzten Hauskindes" auf: ES Kfz-Schaden M-3/8. Vgl. im übrigen die einschlägige Rechtsprechung unter ES Kfz-Schaden M-3/2, 9, 10, 12, 14, 16, 18.
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