Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 06.12.2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die W. GmbH & Co. KG, A. Straße 47-49, N., 10.619,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.04.2018 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 962,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.04.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 284,65 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2.Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger 12%, die Beklagte 88%. Von den Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen der Kläger 20%, die Beklagte 80%.
3. 4.
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