OLG Hamm - Urteil vom 02.02.2021
26 U 54/19
Normen:
BGB § 630e Abs. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 2021, 888
Vorinstanzen:
LG Paderborn, vom 11.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 365/17

Schadensersatzanspruch nach einer chirotherapeutischen BehandlungUmfang einer AufklärungspflichtSchmerzensgeld nach inkompletter Querschnittslähmung

OLG Hamm, Urteil vom 02.02.2021 - Aktenzeichen 26 U 54/19

DRsp Nr. 2021/3212

Schadensersatzanspruch nach einer chirotherapeutischen Behandlung Umfang einer Aufklärungspflicht Schmerzensgeld nach inkompletter Querschnittslähmung

Bei einer Manipulation an der Wirbelsäule ist über das Risiko der Einblutung aufzuklären. Erfordert diese Blutung als subdurales Hämatom eine Operation, können dem Arzt / Chiropraktiker auch die Folgen der Operation zuzurechnen sein. Bei einer inkompletten Querschnittslähmung kann ein Schmerzensgeld von 150.000,- € angemessen sein.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. März 2019 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Dezember 2017 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Rechtsschutzversicherer des Klägers, die E, zur Leistungsnummer 01 4.207,84 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Januar 2021 zu zahlen.