Auf die Revision des Klägers und der Drittwiderbeklagten wird das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 13. Mai 2020, berichtigt durch Beschluss vom 7. Juli 2020, im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Widerbeklagten als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, die Beklagten von der dinglichen Belastung aus der Zwangssicherungshypothek gemäß Grundbuch des Amtsgerichts ... freizustellen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens vor dem Revisionsgericht, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Parteien streiten noch um Schadensersatz wegen schuldhaft pflichtwidriger Führung eines Rechtsstreits über die Rückforderung eines Grundstücks.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|