Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 16.10.2018 (Az.
Die Kosten des Rechtsstreits in 1. Instanz haben die Beklagten zu 83 % als Gesamtschuldner zu tragen, die Klägerin trägt 17 %.
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges hat die Klägerin zu tragen.
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