I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 12.07.2018 (Aktenzeichen
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.786 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.03.2017 und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.06.2017 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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