OLG Saarbrücken - Urteil vom 28.02.2019
4 U 56/18
Normen:
BGB § 249; ZPO § 287;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 12.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 118/17

Schadensersatzansprüche aus einem VerkehrsunfallFiktive Abrechnung eines Wiederbeschaffungswertes auf TotalschadensbasisFreie Bemessung der Höhe eines SchadensersatzanspruchsTabellen zur Schadensschätzung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.02.2019 - Aktenzeichen 4 U 56/18

DRsp Nr. 2019/10521

Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall Fiktive Abrechnung eines Wiederbeschaffungswertes auf Totalschadensbasis Freie Bemessung der Höhe eines Schadensersatzanspruchs Tabellen zur Schadensschätzung

1. Der Tatrichter ist über § 287 ZPO besonders frei bei der Bemessung der Höhe eines Schadensersatzanspruchs, weil die Vorschrift eine Art der Schätzungsgrundlage nicht vorgibt. 2. Die Schadenshöhe darf dabei aber nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden und ferner dürfen wesentliche die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Betracht bleiben. 3. In geeigneten Fällen können auch Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 12.07.2018 (Aktenzeichen 4 O 118/17) teilweise abgeändert:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.786 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.03.2017 und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.06.2017 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.