OLG Brandenburg - Urteil vom 28.11.2019
12 U 115/17
Normen:
StVO § 9 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 08.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 156/15

Schadensersatzansprüche nach einem VerkehrsunfallVerstoß gegen die doppelte RückschaupflichtBeweis des ersten Anscheins spricht grundsätzlich für eine schuldhafte Unfallverursachung

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.11.2019 - Aktenzeichen 12 U 115/17

DRsp Nr. 2020/1003

Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Verstoß gegen die doppelte Rückschaupflicht Beweis des ersten Anscheins spricht grundsätzlich für eine schuldhafte Unfallverursachung

Bei einem Verstoß gegen die doppelte Rückschaupflicht spricht der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich für eine schuldhafte Unfallverursachung durch den Linksabbieger bei einer Kollision mit dem rückwärtigen Verkehr.

Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 08.06.2017 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.: 2 O 156/15 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 1/4 und der Beklagte zu 3/4 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 1;

Gründe:

I.