OLG Karlsruhe - Urteil vom 22.11.2023
7 U 87/22
Normen:
BGB § 630a; ZPO § 404 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
MDR 2024, 496
Vorinstanzen:
LG Heidelberg, vom 25.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 93/21

Schadensersatzforderungen eines Geschädigten wegen unterlaufener Behandlungsfehler in einer neurochirurgischen Ambulanz in Zusammenhang mit einer kardiologischen Symptomatik; Beurteilung der Behandlungsfehler durch einen Sachverständigen des Fachgebiets der Neurochirurgie

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2023 - Aktenzeichen 7 U 87/22

DRsp Nr. 2024/677

Schadensersatzforderungen eines Geschädigten wegen unterlaufener Behandlungsfehler in einer neurochirurgischen Ambulanz in Zusammenhang mit einer kardiologischen Symptomatik; Beurteilung der Behandlungsfehler durch einen Sachverständigen des Fachgebiets der Neurochirurgie

Die Behauptung des Klägers, in einer neurochirurgischen Ambulanz seien in Zusammenhang mit einer kardiologischen Symptomatik Behandlungsfehler unterlaufen, bemisst sich nach dem neurochirurgischen Facharztstandard und ist durch einen Sachverständigen des Fachgebiets der Neurochirurgie zu beurteilen.

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 25.05.2022 - 4 O 93/21 - wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsrechtszugs zu tragen.

III. Dieses Urteil und das in Ziffer I. genannte Urteil des Landgerichts Heidelberg sind vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, sofern nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 630a; ZPO § 404 Abs. 1 S. 1;

[Grunde]

I.

Der Kläger erhebt Schadensersatzforderungen gegen die Beklagten im Zusammenhang mit einer Behandlung bei der Beklagten zu 1 im März 2019.

1. 2. 3.