Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km
BGH, Urteil vom 25.10.1983 - Aktenzeichen VI ZR 282/81
DRsp Nr. 1994/4603
Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km
Bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km ist eine Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis nur zulässig, wenn bei objektiver Beurteilung der frühere Zustand des beschädigten Kfz auch nicht annähernd wiederhergestellt werden kann.