BayObLG - Beschluß vom 25.02.1986
2 ObOWi 392/85
Normen:
StVO § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1987, 302 (Bär)

Schätzung der Geschwindigkeit als zuverlässiges Beweismittel

BayObLG, Beschluß vom 25.02.1986 - Aktenzeichen 2 ObOWi 392/85

DRsp Nr. 1998/9513

Schätzung der Geschwindigkeit als zuverlässiges Beweismittel

1. Es besteht kein Erfahrungssatz dahin, daß Geschwindigkeitsschätzungen durch außerhalb des geschätzten Fahrzeugs befindliche Personen stets und ausnahmslos unzuverlässig sind. Insbesondere dann können sie an Zuverlässigkeit gewinnen, wenn sie von Polizeibeamten vorgenommen werden, die eine besondere Fähigkeit im Geschwindigkeitsschätzen erworben haben.2. Voraussetzung dafür, daß eine Schätzung der Geschwindigkeit als zuverlässiges Beweismittel anerkannt werden kann, ist jedoch, daß der Beobachtende sich in einer Position zu dem geschätzten Fahrzeug befindet, die nach allgemeiner Erfahrung überhaupt noch eine brauchbare Schätzung zuläßt. Dies ist bei einem Abstand von 500 m zum geschätzten Fahrzeug nicht der Fall.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 1987, 302 (Bär)