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Rechtsprechung
1984
Sonstige
OLG
SchlHOLG
SchlHOLG vom 08.08.1984
1 Ss OWi 417/84
Normen:
StVO
§
12
Abs.3 Nr.3;
Fundstellen:
DRsp II(286)204a
VerkMitt 1985, 30
SchlHOLG - 08.08.1984 (1 Ss OWi 417/84) - DRsp Nr. 1992/10451
SchlHOLG,
vom 08.08.1984
- Aktenzeichen 1 Ss OWi 417/84
DRsp Nr. 1992/10451
Die Begriffe Grundstücksein- und -ausfahrt (Abs. 3 Nr. 3) und öffentlicher Verkehrsraum schließen sich gegenseitig aus.
Normenkette:
StVO
§
12
Abs.3 Nr.3;
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