SchlHOLG - Beschluß vom 19.10.1976 (1 Ss OWi 603/76) - DRsp Nr. 1994/13883
SchlHOLG, Beschluß vom 19.10.1976 - Aktenzeichen 1 Ss OWi 603/76
DRsp Nr. 1994/13883
Ist das Wenden in einem Zuge ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich, so kann es am rechten Straßenrand beginnen; es kann nicht gefordert werden, daß der Wendende sich zur Straßenmitte einordnet.