SchlHOLG - Urteil vom 26.04.1977 (9 U 92/75) - DRsp Nr. 1994/13882
SchlHOLG, Urteil vom 26.04.1977 - Aktenzeichen 9 U 92/75
DRsp Nr. 1994/13882
Der Anscheinsbeweis spricht für ein Verschulden des Kraftfahrers, der infolge einer Notbremsung auf die linke Fahrbahnseite gerät und dort mit einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug zusammenstößt. Er ist allenfalls dadurch zu erschüttern, daß der Kraftfahrer den Beweis dafür führt, daß ihn an der Notbremsung kein eigenes Verschulden trifft.