1. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2006 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.751,78 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2006 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Verdienstausfall in Höhe von 15.995,19 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2006 zu bezahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 40 %, die Beklagte 60 %.
6. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin begehrt Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|