I. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner
1. 2.952,76 Euro zu zahlen,
2. an den Kläger weitere 22.500 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 30.5.2007,
3. einen weiteren Betrag von 422,76 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 3.3.2008,
4. weitere 2.292,59 Euro zu zahlen.
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