Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Mithaftung des Geschädigten
BGH, Urteil vom 30.01.1979 - Aktenzeichen VI ZR 163/77
DRsp Nr. 1996/541
Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Mithaftung des Geschädigten
»1. Zu den Sorgfaltspflichten der Presse bei der Gerichtsberichterstattung.2. Zur Frage, ob bei der Bemessung der Entschädigung für eine Persönlichkeitsverletzung durch eine unrichtige Presseveröffentlichung zu berücksichtigen ist, daß der Betroffene nicht unternommen hat, ihr mit einer Gegendarstellung zu begegnen.«3. 2500 DM [1250 EUR] Schmerzensgeld wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht durch eine ehrverletzende Presseberichterstattung.