OLG Karlsruhe - Urteil vom 06.09.2023
7 U 2/22
Normen:
BGB § 253; BGB § 823;
Fundstellen:
NJW-RR 2024, 372
Vorinstanzen:
LG Heidelberg, vom 01.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 81/20

Schmerzensgeldanspruch eines Geschädigten wegen fehlerhafter Behandlung i.R.e. Operation

OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.09.2023 - Aktenzeichen 7 U 2/22

DRsp Nr. 2024/4375

Schmerzensgeldanspruch eines Geschädigten wegen fehlerhafter Behandlung i.R.e. Operation

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 01.12.2021 - 4 O 81/20 - wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsrechtszugs zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, sofern nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 253; BGB § 823;

Gründe

I.

Der Kläger nimmt die Beklagten auf Zahlung von Schmerzensgeld mit der Behauptung, er sei fehlerhaft behandelt worden, in Anspruch.