I. Auf die Beschwerde der Kindeseltern vom 25.10.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Osnabrück vom 23.09.2022 (Aktenzeichen:
Im Übrigen wird die Beschwerde der Kindeseltern zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Kindeseltern auferlegt.
I.
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