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Rechtsprechung
1983
BGH
BGH - Urteil vom 26.01.1983
IVa ZR 108/81
Normen:
VVG
§
12
Abs.
3
;
Fundstellen:
DAR 1983, 227
MDR 1983, 650
VRS 64, 359
Setzung unterschiedlicher Fristen hinsichtlich verschiedener Ablehnungsgründe
BGH,
Urteil
vom 26.01.1983
- Aktenzeichen IVa ZR 108/81
DRsp Nr. 1994/4764
Setzung unterschiedlicher Fristen hinsichtlich verschiedener Ablehnungsgründe
Eine unterschiedliche Fristsetzung hinsichtlich der von dem Versicherer geltend gemachten Ablehnungsgründe ist nicht zulässig.
Normenkette:
VVG
§
12
Abs.
3
;
Fundstellen
DAR 1983, 227
MDR 1983, 650
VRS 64, 359
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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