Autor: Stephan Schröder |
Bäume können ganz oder teilweise auf die Straße stürzen und dabei Kraftfahrzeuge und Insassen schädigen. Bei starkem Sturm kann dies auch mit gesunden Bäumen geschehen. Solche Schäden müssen als Folge der Naturgewalt hingenommen werden. Die Kontrollpflicht beschränkt sich also darauf, ausreichend Vorsorge dafür zu treffen, dass bei kranken und erkennbar alten Bäumen rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um Windwurf und Astbruch zu verhindern und zu überprüfen, ob Anzeichen bestehen, die eine Entwurzelung oder ein Abknicken des Baums oder seiner Teile auch bei geringeren Belastungen befürchten lassen (siehe auch OLG Hamm, Urt. v. 31.10.2014 -
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