Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 13.03.2020 wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 06.02.2020 (
Der Antragstellerin wird für die beabsichtigte Klage nach dem Entwurf vom 12.09.2019 unter Beiordnung der sie vertretenden Rechtsanwaltskanzlei L in I Prozesskostenhilfe bewilligt.
Eine Ratenzahlung wird im Hinblick auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Antragstellerin nicht angeordnet.
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