Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 02.06.2020 wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 07.04.2020 teilweise abgeändert.
Der Antragstellerin wird für folgende Anträge vorläufig ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin T aus H bewilligt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 1.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2019 zu zahlen;
2. die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen;
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