Sorgfaltsanforderungen an die Fahrer einer Militärkolonne in der Dunkelheit
BGH, Urteil vom 07.11.1989 - Aktenzeichen VI ZR 267/88
DRsp Nr. 1997/3065
Sorgfaltsanforderungen an die Fahrer einer Militärkolonne in der Dunkelheit
»a) Ob dringende militärische Erfordernisse vorliegen, die nach Art. 57 Abs. (4) (a) des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut Abweichungen von den deutschen Vorschriften im Straßenverkehr gestatten, ist anhand konkreter Gegebenheiten festzustellen.b) Zu den Sorgfaltsanforderungen beim Fahren einer Militärkolonne (hier überbreite Panzer) in der Dunkelheit.«