I.
Streitgegenständlich sind Ansprüche aus einem Unfall, den die damals dreizehnjährige Klägerin beim Ausreiten mit einem Pferd der Beklagten erlitten hat. Auf die tatsächlichen Feststellungen in der angefochtenen Entscheidung wird Bezug genommen. Das Landgericht hat der Klage im Wesentlichen statt gegeben.
Hiergegen richten sich die rechzeitig eingelegten Berufungen der Klägerin und der Beklagten.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|