Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers bei Wildwechsel
BGH, Beschluß vom 25.11.1980 - Aktenzeichen VI ZR 53/80
DRsp Nr. 1994/5098
Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers bei Wildwechsel
Wechselt ein Reh über die Straße, so muß der Kraftfahrer damit rechnen, daß ihm ein weiteres oder mehrere Rehe folgen, und seine Fahrweise darauf einstellen.