Sportangler und fischereiwirtschaftlicher Verkehr als landwirtschaftlicher Verkehr
BayObLG, Beschluß vom 10.05.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 72/88
DRsp Nr. 1998/9803
Sportangler und fischereiwirtschaftlicher Verkehr als landwirtschaftlicher Verkehr
Wird der landwirtschaftliche Verkehr vom Verbotszeichen 250 der StVO ausgenommen, umfaßt diese Ausnahme zwar den fischereiwirtschaftlichen Verkehr, nicht aber die Fahrt eines Sportanglers zu einem Fischgewässer zur Ausübung seines Sports.