Das Amtsgericht Ibbenbüren hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c Abs.1 Nr. 1 a, Abs.3 Nr.1 StGB zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50,00 DM verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von einem Jahr keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
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