Der Kläger nimmt die Beklagten - nach Teilrücknahme des Rechtsmittels in der Berufungsinstanz nur noch die beklagte Ortsgemeinde - wegen Verletzung der Streupflicht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|