Die Revisionen der Nebenkläger gegen das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 22. November 2019 werden verworfen, soweit sie zuungunsten des Angeklagten eingelegt worden sind.
2.Auf die Revisionen der Nebenkläger wird das vorbezeichnete Urteil zugunsten des Angeklagten
a)im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt wird;
b) 3.
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