Autor: Hering |
Ist die Reparatur des geschädigten Fahrzeugs unwirtschaftlich, d.h., wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs überschreiten und wenn die Reparatur nicht möglich ist, wird der Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt. Der Restwert des Fahrzeugs wird in Abzug gebracht, wenn der Halter das Fahrzeug behalten will. Die Verschrottung des Fahrzeugs übernimmt die Versicherung. In diesem Fall erhält der Halter die Gesamtsumme einschließlich Restwert erstattet. Rückführungskosten nach Deutschland werden nicht übernommen.
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