BGH - Urteil vom 16.05.1966
II ZR 79/64
Normen:
AKB § 2 Nr. 2c ;
Fundstellen:
HAR 1966, 190
MDR 1966, 742
NJW 1966, 1359
VRS 31, 22
VersR 1966, 626

Überlassung eines Fahrzeugs an Nichtinhaber einer Fahrerlaubnis

BGH, Urteil vom 16.05.1966 - Aktenzeichen II ZR 79/64

DRsp Nr. 1994/6061

Überlassung eines Fahrzeugs an Nichtinhaber einer Fahrerlaubnis

Ein Kraftfahrzeughalter, der sein Fahrzeug einem anderen in der irrigen Annahme überläßt, dieser habe die vorgeschriebene Fahrerlaubnis, kann entschuldigt sein, wenn der andere ein guter Bekannter ist, dem zu mißtrauen kein Anlaß besteht und der, wie der Halter weiß, seit längerer Zeit ein eigenes Fahrzeug derselben Klasse ständig benutzt.

Normenkette:

AKB § 2 Nr. 2c ;

Hinweise: