Überwachung der Instandhaltung der Fahrzeuge eines Fuhrunternehmers durch die Fahrer
BGH, Urteil vom 21.04.1956 - Aktenzeichen VI ZR 35/55
DRsp Nr. 1994/6563
Überwachung der Instandhaltung der Fahrzeuge eines Fuhrunternehmers durch die Fahrer
Ein Fuhrunternehmer muß seine Gehilfen anweisen, auch ohne Rücksicht auf hervorgetretene Mängel eine Überprüfung der Verkehrssicherheit seiner Kraftfahrzeuge regelmäßig in angemessenen Zeitabständen vornehmen zu lassen, und er muß die Durchführung dieser Anweisung überwachen.