BGH, Urteil vom 06.11.1984 - Aktenzeichen VI ZR 26/83
DRsp Nr. 1994/4479
ückschaupflicht des Straßenbahnfahrers
»Zur Rückschaupflicht des Straßenbahnfahrers nach dem Anhalten des Straßenbahnzuges.«Eine Rückschaupflicht des Führers einer Straßenbahn besteht in jedem Falle beim Anfahren im Haltestellenbereich, denn hier besteht schon durch den Fahrgastwechsel die Möglichkeit, daß sich beim Anfahren noch Fahrgäste im Bereich des Straßenbahnzuges befinden.